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Soforthilfe vor Firmeninsolvenzen

 

Soforthilfe vor und nach einer Firmeninsolvenz in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit.In der derzeitigen Finanzkrise kann Soforthilfe für das Überleben einer Firma wichtig sein. Sie brauchen einen neutralen Gesprächspartner, der sowohl über Insiderwissen verfügt als auch über Wege und Lösungsoptionen, damit Sie sofort die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit treffen können und sofort Hilfe vor einer Firmeninsolvenz erhalten.

Soforthilfe vor einer Firmeninsolvenz aus der Schweiz bei

  • drohender Firmeninsolvenz, Firmeninsolvenz, nach einer Firmeninsolvenz
  • Schulden
  • Eintragungen oder Androhung bei Schufa und Creditreform
  • Abgabe Eidesstattliche Versicherung
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Restschuldbefreiung.


Soforthilfe bei drohender Firmeninsolvenz und nach einer Firmeninsolvenz

  • Wie und woran ist eine drohende Insolvenz zu erkennen?
  • Was ist im Vorwege bei einer drohenden Insolvenz zu beachten und zu tun?
  • Was ist wenn eine Insolvenz eingetreten ist?

Die Geschäftsführer und Gesellschafter eines Unternehmens erkennen zu spät oder gar nicht, ob Ihr Unternehmen pleite ist, da Sie bei Zahlungsunfähigkeit jederzeit die Hoffnung haben, dass sich, bei erneuten Zahlungseingängen, das Unternehmen wieder stabilisiert.

Die Zahlungsschwierigkeiten können sein:
  • offene Rechnungen bei Finanzämtern
  • offene Lohnzahlungen
  • Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber Kunden ( Mahnungen , Eintragungen bei Creditreform, Bürgel oder Schimmelpfennig)
  • bei Einzelunternehmen Eintragung in der Schufa bis hin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
  • Mietrückstände,
  • Dispositionskredit ausgereizt und keine Möglichkeit, ein Darlehen von der Bank zu bekommen
  • Bankschulden, Kreditschulden
  • Leasingschulden.

Die Unternehmen beschäftigen sich mit den Thematiken einer drohenden Firmeninsolvenz zu wenig oder gar nicht.

Zuerst denken Sie daran, durch die Geldsorgen, die Sie haben, sich bei Ihrer Hausbank oder anderen Banken Geld zu leihen oder Kredite aufzunehmen, um einer Schuldenfalle aus dem Weg zu gehen. Sie denken auch darüber nach, Ihr Unternehmen zu verkaufen oder finanzstarke Investoren zu finden oder zu beteiligen.

Die Suche beginnt meist damit, über Kreditvermittler Darlehen zu bekommen, um Geldschulden, Geldsorgen, Entschuldung des Unternehmens, die Haftung der Firma wie Kontopfändung, drohende Insolvenz, eidesstattliche Versicherunge abzuwenden.

Was sagt der Gesetzgeber bei drohender Insolvenz?

Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften die eine Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) über Monate und Jahre verschleppen, müssen mit zivil – strafrechtlichen Folgen rechnen. Bei Personengesellschaften besteht die Insolvenzantragspflicht nicht, da Sie ja privatschuldnerisch haften.

Alle Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, im Falle einer Insolvenz einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.

Für den Gesetzgeber ist insolvenzantragspflichtig, wer zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Die Insolvenzordnung sagt, er ist pleite,gemäß § 17 der Insolvenzordnung und ist somit zahlungsunfähig.

Zahlungsunfähig ist:

  • wer nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
  • wer seine Zahlungsverpflichtung nicht länger als vier Wochen bis wenigstens 90% zahlen kann. Dazu zählen, Stundungen von Zahlungen, Geldschulden und geduldete Kontokorrentkreditüberziehung der Bank.

Ein weiterer Grund ist Überschuldung. Der Gesetzgeber sagt, ein Unternehmen ist gemäß § 19 Abs. 2 Der Insolvenzordnung überschuldet, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

Bei all diesen Problematiken die auftreten können und aufgetreten sind, können wir Ihnen und Ihren Unternehmen in der Schweiz und aus der Schweiz heraus Soforthilfe bei drohenden Firmeninsolvenzen, schnell und unbürokratisch anbieten.

Eine der Möglichkeiten zur Sanierung kann unter anderem eine Existenzgründung in der Schweiz sein. Vor und nach einer Insolvenz in Deutschland oder der EU, kann man wieder neu und unbelastet geschäftlich Fuß fassen. Dazu gehören unter anderem ein pfändungsfreies Bankkonto, und viele weitere Möglichkeiten zu einer unabhängigen, neuen Aufstellung Ihrer Firma.

Sie können eine

  • Schweizer AG  gründen
  • Schweizer GmbH gründen
  • Schweizer Stiftung gründen
  • Schweizer Genossenschaft gründen
  • Einzelfirma in der Schweiz gründen.
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